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Zugersee-Belüftung: Jetzt muss der Bund entscheiden

by Katharina Eberharter
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Die geplante Belüftung des Zugersees steht still – jetzt beschäftigt das Projekt auch den Bund. Der Grund: Der Kanton Schwyz hat eine Kostenbeteiligung abgelehnt, obwohl der Zugersee nicht den gesetzlichen Anforderungen an den Gewässerschutz entspricht.

Hintergrund: See überdüngt, Fische gefährdet

  • Der Zugersee ist stark überdüngt, Phosphor- und Sauerstoffwerte liegen unter den gesetzlichen Vorgaben.
  • Folgen: Gefährdete Fischbestände, geschädigte Biodiversität.
  • Eine Belüftungsanlage für 11,2 Millionen Franken plus 600’000 Franken Betriebskosten pro Jahr soll Abhilfe schaffen.

Geplanter Kostenschlüssel

Alle drei Anrainerkantone – Zug, Schwyz und Luzern – hätten die Kosten gemeinsam tragen sollen:

  • Schwyz: 2,3 Mio. einmalig plus 110’000 CHF jährlich
  • Luzern: ca. 350’000 CHF – bereits zugesagt
  • Zug: trägt den größten Anteil und führt das Projekt.

Schwyz lehnt ab, Zweifel am Nutzen

Im Schwyzer Parlament stimmten FDP und SVP gegen die Beteiligung. Hauptkritik: Zweifel am Nutzen der Belüftungsanlage.

Kanton Zug wendet sich an den Bund

Da der Zugersee gesetzlich saniert werden muss, bleibt das Projekt nötig. Roland Krummenacher vom Zuger Amt für Umwelt spricht von einem Dilemma:

„Der See erfüllt die gesetzlichen Vorgaben nicht – aber die Kantone sind sich bei der Bezahlung nicht einig.“

Zug hat nun gemeinsam mit Luzern beschlossen, das Thema ans Bundesamt für Umwelt (BAFU) zu übergeben. Das BAFU hat die Oberaufsicht über den Gewässerschutz in der Schweiz und muss nun entscheiden, wie es weitergeht.

Was kommt jetzt?

  • Der Bund wird klären müssen, ob und wie Schwyz zur Mitfinanzierung verpflichtet werden kann.
  • Mögliche Konsequenz: Zwangsmaßnahmen oder andere Auflagen, um den Gewässerschutz durchzusetzen.
  • Für den Zugersee gilt weiterhin: Ohne Belüftung bleibt die Sanierung blockiert – mit Folgen für Fischbestände, Wasserqualität und Biodiversität.

Fazit: Das Thema Belüftung ist nun eine nationale Frage, da sich die betroffenen Kantone nicht einigen können.

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