Hausrecht erlaubt Auswahl – aber keine Diskriminierung
Bars entscheiden selbst, wen sie einlassen. Das Hausrecht gibt ihnen diese Freiheit. Sie dürfen Kleidervorschriften aufstellen – etwa keine Flipflops oder Hüte. Auch ein Verbot von Kopfbedeckungen ist erlaubt, wenn es alle betrifft. Entscheidend ist: Die Regel muss neutral und allgemein sein.
In Genf verweigerte eine Bar einer Frau mit Kopftuch den Zutritt. Die Betreiber verwiesen auf ein generelles Kopfbedeckungsverbot. Die Frau sprach von Diskriminierung. Mehrere Medien berichteten über den Fall. Das Lokal betonte, dass alle Kopfbedeckungen unerwünscht seien.
Diskriminierung ist nicht immer klar erkennbar
Staatsrechtler Urs Saxer sagt: Diskriminierung lässt sich oft schwer belegen. Es gibt nur wenige Gerichtsurteile dazu. Verboten ist die gezielte Ablehnung wegen Hautfarbe, Herkunft oder Religion. Ein Verbot ist nur rechtens, wenn es keine Gruppe besonders trifft. Ein generelles Kopfbedeckungsverbot kann zulässig sein.
Religionsfreiheit ist ein Grundrecht. Aber man kann sie nur gegenüber staatlichen Stellen einfordern. Private Gastgeber müssen religiöse Praktiken nicht zulassen. Sie dürfen aber keine Religion gezielt benachteiligen. Neutral formulierte Regeln bleiben erlaubt.
Zutritt bleibt Ermessenssache – ohne Diskriminierung
Rechtsanwalt Marc Weber erklärt: Lokale müssen niemanden einlassen. Auch willkürliche Ablehnungen sind möglich – solange sie niemanden benachteiligen. In Clubs entscheidet oft der Türsteher nach subjektivem Eindruck. Diese Praxis ist durch das Hausrecht gedeckt.
Gastrosuisse-Präsident Beat Imhof rät zur Offenheit. Die Branche solle Gäste freundlich empfangen. Er persönlich versteht Regeln gegen Baseball-Caps. Doch ein pauschales Kopftuchverbot sieht er kritisch. Es könne zu ungerechter Ausgrenzung führen.
Heute weniger Vorschriften – aber nicht überall
Früher waren Krawatten in Spitzenrestaurants Pflicht. Heute zeigen sich viele Lokale entspannter. Dennoch gelten mancherorts Regeln. Shorts und Sandalen bleiben in gewissen Bars unerwünscht. Kleidervorschriften nehmen ab – aber verschwinden nicht vollständig.