Ständerat will rechtliche Hürden bei Imitationswaffen senken
Der Ständerat hat am Montag eine Motion von Mitte-Politiker Beat Rieder ohne Gegenstimmen angenommen. Ziel ist es, gesetzliche Klarheit beim Erwerb von Imitationswaffen zu schaffen. Denn immer wieder werden in der Schweiz Menschen angezeigt, weil sie verbotene Nachbildungen von Waffen online bestellt haben – ohne Kenntnis vom Verbot.
Rieder kritisierte, dass Onlinehändler mit dem Verkauf solcher Artikel erhebliche Gewinne machten, ohne Käufer auf mögliche gesetzliche Konsequenzen hinzuweisen. Betroffen seien etwa realistisch gestaltete Wasserpistolen oder Steinschleudern, die von Behörden teils als verboten eingestuft werden.
Definition soll überarbeitet werden
Der Bundesrat sprach sich gegen die Motion aus. Justizminister Beat Jans verwies auf laufende Arbeiten beim Bundesamt für Polizei, die Definition für Imitationswaffen zu überarbeiten. Künftig sollen nur noch Repliken verboten sein, die einer echten Feuerwaffe so stark ähneln, dass sie nur von Fachleuten unterschieden werden können.
Laut Jans beschäftigt sich der Bund jährlich mit etwa 2000 Anfragen zur Zulässigkeit von Nachbildungen. Eine präzisere Definition könnte diese Zahl und die damit verbundenen Verfahren deutlich reduzieren.
Rechtssicherheit für Konsumenten im Fokus
Rieder forderte, dass die Gesetzesgrundlagen angepasst werden, um rechtliche Unsicherheiten auszuräumen. Viele der Verfahren wären vermeidbar, wenn Käufer vor dem Kauf besser informiert wären. Mit der Motion wolle man verhindern, dass Bürger für den Kauf harmloser Objekte kriminalisiert werden – während Händler weiterhin ungehindert verkaufen.