Ein Ehepaar entdeckte letzte Woche in einer H&M-Filiale in Bern eine Überwachungskamera im Umkleidebereich. Laut H&M wird jedoch nur der Außenbereich der Umkleiden gefilmt.
Am Freitag bemerkte die Frau die Kamera, als sie Kleidung anprobierte. Der Ehemann suchte nach einem Hinweis auf die Videoüberwachung, fand aber keinen. Die Frau zeigte sich schockiert und fragte: „Wie soll man wissen, was die Kamera aufzeichnet?“
Besonders irritierend war, dass die Kamera nur im Damenbereich sichtbar war. In der Herren- und Kinderabteilung war keine Kamera zu finden. Diese Beobachtung bestätigte die Plattform 20 Minuten vor Ort.
Datenschutzbedenken und rechtliche Einschätzung
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) erklärte, Kameras im Umkleidebereich seien nur erlaubt, wenn sie nicht in Kabinen filmen. Außerdem müsse die Überwachung deutlich sichtbar angekündigt werden.
Der Konsumentenschutz kritisierte, dass der Hinweis am Filialeingang nicht ausreichend sichtbar sei. Ein weiteres Schild in der Nähe der Kamera sei notwendig, um Kundinnen und Kunden besser zu informieren.
H&M rechtfertigt Überwachung
H&M erklärte, die Kamera überwache lediglich die „Click & Collect“-Schließfächer, um Diebstähle zu verhindern. Da diese nur auf der Damenetage vorhanden seien, gebe es dort eine Kamera. Das Unternehmen betonte, die Kamera filme nicht in die Kabinen und verwies auf die allgemeinen Hinweise zur Videoüberwachung am Eingang.
H&M kündigte an, die Kameraposition zu überprüfen. Warum die Platzierung der Kamera für Verwirrung sorgte, kommentierte das Unternehmen nicht. Ob das Ehepaar dort wieder einkaufen wird, bleibt unklar.