Freundschaft endet in Gewalt
Ein 28-jähriger Hotelangestellter steht wegen Mordes vor Gericht. Laut Anklage tötete er einen 59-jährigen Bekannten. Die beiden lernten sich 2023 in einem Hotel in Wien-Döbling kennen. Der Ältere lebte dort dauerhaft, der Jüngere arbeitete an der Rezeption.
Die Männer bauten eine persönliche Beziehung auf. Im Juli 2024 bat der jüngere Mann um Geld. Der 59-Jährige half ihm mit 10.000 Euro. Zwei weitere Geldübergaben folgten. Insgesamt lieh er ihm 15.000 Euro. Als der ältere Mann auf Rückzahlung bestand, spitzte sich die Lage zu.
Der Beschuldigte konnte die Schulden nicht begleichen. Er fühlte sich laut Anklageschrift „gezwungen, das Problem anders zu lösen“.
Mord mit Kabelbinder und Täuschung
Der 28-Jährige mietete im Februar 2025 eine Wohnung in der Humboldtgasse. Er kaufte Müllsäcke, Klebeband und Kabelbinder. Am 26. Februar lud er sein Opfer unter dem Vorwand eines Treffens dorthin ein.
Laut Anklage knebelte und fesselte er den Mann. Er setzte ihm eine Schlafmaske auf und erdrosselte ihn dann mit einem Kabelbinder. Die Leiche blieb zwei Tage in der Wohnung. Am 28. Februar lief der Mietvertrag aus.
Der Angeklagte besorgte einen Hartschalenkoffer. Als er zur Wohnung zurückkehrte, traf er einen Reinigungskraft. Um eine Entdeckung zu verhindern, packte er die Leiche in den Koffer. Dabei beugte er die Gliedmaßen und bedeckte den Körper teilweise mit Müllsäcken.
Zufälliger Fund und Festnahme
Der Täter stellte den Koffer bei Müllcontainern in der Quellenstraße ab. Ein Arbeiter fand ihn gegen 15 Uhr. Der Reißverschluss stand etwa 20 Zentimeter offen. Beim Hineinsehen erkannte der Mann einen menschlichen Fuß. Er informierte seinen Vorgesetzten, der dann die Polizei verständigte.
Die Ermittlungen führten schnell zum Verdächtigen. Am 7. März wurde der Rezeptionist festgenommen. Er hatte mit der Bankkarte des Opfers 24.000 Euro abgehoben.
Der Mann erklärte zunächst, er habe den Toten zufällig gefunden. Später behauptete er, sich an nichts erinnern zu können. Zuletzt verweigerte er jede Aussage. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm zehn bis zwanzig Jahre Haft oder lebenslange Freiheitsstrafe.