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Terrorurteil in Wiener Neustadt: 18-Jähriger wegen Unterstützung des IS zu zwei Jahren Haft verurteilt

by Jasmin Gloor
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Am Freitag sprach das Gericht in Wiener Neustadt einen 18-Jährigen schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung. Der junge Mann gilt als Bekannter des sogenannten „Swift-Attentäters“ und wurde der Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung sowie kriminellen Organisation für schuldig befunden. Er verbreitete Propagandamaterial des Islamischen Staates (IS) und ehrte den Attentäter von Wien, der am 2. November 2020 vier Menschen erschoss. Vor Gericht gab der Angeklagte weitgehend seine Schuld zu.

Keine Hinweise auf Anschlagspläne gegen Taylor-Swift-Konzert

Die Anklage bezog sich nicht auf eine mutmaßliche Beteiligung des 18-Jährigen an Anschlagsplänen gegen den zweiten von drei Taylor-Swift-Konzerten im Happel-Stadion. Sein Verteidiger stellte klar, dass sein Mandant nicht der engste Freund des 20-Jährigen war, der den Anschlag geplant haben soll. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiterhin wegen Terrorverdachts gegen diesen Mann. „Mein Mandant gehörte nur einem größeren Freundeskreis an“, erklärte der Anwalt.

Angeklagter zeigt im Prozess Reue und Einsicht

Seit seiner Festnahme zwei Tage vor dem Konzert sitzt der 18-Jährige in Untersuchungshaft. Vor Gericht erklärte er reuig: „Ich sehe meine Taten heute als Fehler. Ich bin froh, dass ich hier bin. Ich habe eine Tochter und nehme mein Leben jetzt ernster.“ Ein Video zeigte ihn in der gleichen Pose wie der Wien-Attentäter kurz vor dem Anschlag. Er sagte, diese Pose habe er unbewusst eingenommen und verurteile solche Taten ausdrücklich. Nur dem Treueschwur auf den IS-Kalifen bekannte er sich nicht schuldig, da er kein Arabisch spreche, so sein Anwalt.

Radikalisierung durch Umfeld – IS als „Droge“

Der Angeklagte berichtete, er habe 2022 zum Islam konvertiert und zuvor streng gelebt. Er habe seiner Frau die Vollverschleierung inklusive Handschuhe vorgeschrieben. Heute wolle er so leben wie andere Muslime in Österreich, die keine Terroristen seien. Auf die Frage nach seiner Radikalisierung antwortete er, dass diese durch das soziale Umfeld entstanden sei. „Jetzt bin ich davon weg“, sagte er. Sein Anwalt verglich den IS mit einer Droge, von der sich sein Mandant befreien musste.

Positives Zeugnis vom Sozialarbeiter des Deradikalisierungsvereins

Ein Vertreter des Vereins DERAD, der den 18-Jährigen seit Ende letzten Jahres betreut, gab vor Gericht ein positives Zeugnis ab. Der Angeklagte habe seine früheren extremistischen Ansichten ehrlich dargelegt und nicht verharmlost. Bei ihm fanden sich Sticker, die eindeutig dem IS oder al-Qaida zugeordnet werden. Solche Inhalte sind strafbar. Eine Garantie für vollständige Entradikalisierung könne es nicht geben. Entscheidend bleibe, in welchem Umfeld er sich nach der Haft befinde.

Staatsanwalt bezeichnet Fall als trauriges Beispiel für Jugendradikalisierung

Der Staatsanwalt nannte den Angeklagten ein trauriges Beispiel für die zunehmende Radikalisierung Jugendlicher in Österreich. Die IS-Mitgliedschaft lasse sich durch bei ihm gefundene Gegenstände und Chatverläufe belegen. „Er ist da reingerutscht und gesteht vieles“, so die Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger ergänzte, soziale Medien hätten zur Radikalisierung beigetragen. Jugendliche in diesem Alter seien besonders anfällig. In der Tewhid-Moschee habe er sich mit Gleichgesinnten versammelt.

Keine enge Verbindung zum mutmaßlichen Attentäter

Der Verteidiger betonte, sein Mandant habe keine enge Freundschaft mit dem 20-Jährigen gehabt, der den Anschlag auf das Swift-Konzert plante. Das hohe Medieninteresse am Prozess sei daher nicht gerechtfertigt. Die Vorwürfe gegen den 18-Jährigen bezögen sich nicht auf Anschlagspläne.

Keine Beweise für Beteiligung an Anschlagsplänen gegen Swift-Konzert

Die Anklageschrift nennt keine Hinweise auf eine Beteiligung des 18-Jährigen an Anschlagsplänen gegen das Taylor-Swift-Konzert. Der Verteidiger erklärte, sein Mandant habe zwar beim Bühnenaufbau geholfen, aber aus beruflichen Gründen, nicht aus terroristischen Motiven.

Der Prozess macht deutlich, wie komplex die Bekämpfung der Radikalisierung Jugendlicher in Österreich ist. Das Gericht verurteilte den jungen Mann klar, lässt aber Raum für eine mögliche positive Entwicklung nach der Haft.

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