Ein 15-jähriger mutmaßlicher IS-Anhänger plante einen Anschlag am Wiener Westbahnhof. Am Montag verurteilte das Gericht ihn zu zwei Jahren teilbedingter Haft. Der Jugendliche gestand die Anschlagspläne.
Teilbedingte Haft mit acht Monaten unbedingt verhängt
Das Gericht sprach acht Monate Haft ohne Bewährung aus. Die restlichen 16 Monate setzte es auf drei Jahre Bewährung aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Rücksprache mit Anwältin und Eltern akzeptierte der 15-Jährige die Strafe. Der Staatsanwalt äußerte sich vorerst nicht.
Der Angeklagte hatte einem IS-Kontaktmann zugesagt, den Anschlag im Sommer 2025 umzusetzen. Laut Staatsanwalt wollte er „ein Blutbad anrichten“. Trotz seines Alters zeigte er eine hohe Gewaltbereitschaft. Seine Radikalisierung erfolgte vor allem über TikTok.
Online-Radikalisierung und Waffenbestellung
Im Sommer 2024 begann der Jugendliche, sich über das Internet zu radikalisieren. Er studierte Bombenbauanleitungen und fertigte Notizen an. Im November 2024 bestellte er eine Schusswaffe, die nie geliefert wurde.
Im Januar plante er, einem Verkehrspolizisten die Dienstwaffe zu stehlen und den Beamten mit einem Messer anzugreifen. Zu Hause besaß er mehrere Kampfmesser, die er leicht beschaffte.
Westbahnhof wird primäres Anschlagsziel
Nach Kontakt mit einem IS-Kontaktmann verlegte er sein Ziel auf den Westbahnhof. Die Identität des Kontakts ist bisher unbekannt. Der Staatsanwalt beschrieb den Angeklagten als gefährlichen IS-Fanatiker mit kindlichem Äußeren.
Reue und persönliche Hintergründe
Der Jugendliche räumte ein: „Es war ein großer Fehler.“ Auf die Frage, ob er bereit gewesen sei, für die Tat zu sterben, antwortete er: „Ich hatte keinen Mut dazu.“ Er zeigte Erleichterung, dass der Anschlag nicht umgesetzt wurde.
Mobbing an der Schule belastete ihn stark. Als kleinster Schüler wurde er gehänselt und ins Klo gesperrt. Mitschüler lachten ihn aus, wenn er betete. Ein Lehrer beleidigte Mohammed. Diese Erfahrungen stärkten seinen Wunsch nach einer Waffe.
Festnahme und Verteidigerin begrüßt Maßnahme
Die Polizei nahm den Jugendlichen am 10. Februar in Hernals fest. Die Verteidigerin lobte die Festnahme als Befreiung aus einer Radikalisierungsspirale. Kurz vor der Festnahme bestätigte er einem IS-Kontaktmann den Anschlagsplan, zeigte sich jedoch „zu feige“ für die Umsetzung.
Anklage wegen terroristischer Straftaten
Der Jugendliche muss sich wegen Vorbereitung einer terroristischen Straftat mit Sprengmitteln, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchter terroristischer Ausbildung und Anleitung zu Terrorakten verantworten.
Die Ermittlungen begannen durch einen Hinweis des deutschen Bundeskriminalamts. Ein radikalislamisches TikTok-Profil führte zu dem Jugendlichen. Österreichische Behörden übernahmen die weiteren Ermittlungen.
Zusammenarbeit verhinderte Anschlag
Durch die Kooperation von Staatsschutz, Terrorismusbekämpfung und WEGA verhinderten die Behörden den Anschlag. Der Fall zeigt die Gefahren der Onlineradikalisierung Jugendlicher und die Bedeutung internationaler Zusammenarbeit bei der Terrorbekämpfung.