Hotels klagen wegen früherer Preisdiktate
Schweizer Hotels schließen sich einer europaweiten Klage gegen die Buchungsplattform Booking.com an. Grund dafür sind sogenannte Paritätsklauseln, die Hotels dazu zwangen, auf keiner anderen Plattform – auch nicht auf ihrer eigenen Website – bessere Preise oder attraktivere Angebote zu machen als auf Booking.com. Diese Praxis war in der Schweiz bis zu ihrem Verbot im Jahr 2022 üblich.
Branchenverbände unterstützen betroffene Betriebe
Hotelleriesuisse und Gastrosuisse stellen sich hinter die Klage und helfen betroffenen Betrieben bei der Anmeldung. Die europaweite Sammelklage wird vom Dachverband Hotrec organisiert. Sie soll Ende Juli von der niederländischen Stiftung Hotel Claims Alliance eingereicht werden.
Nicole Brändle, Direktorin von Hotelleriesuisse, betont: „Wir begrüßen diese Initiative und rufen alle betroffenen Hotels auf, sich aktiv daran zu beteiligen.“
Alle Buchungshotels zwischen 2006 und 2024 können mitmachen
Teilnehmen können sämtliche Hotels in Europa, die zwischen 2006 und 2024 auf Booking.com gelistet waren. Ziel der Klage ist es, rückwirkend Schadenersatz für die jahrelangen Einschränkungen im Preiswettbewerb zu erwirken und ein klares Zeichen gegen unfaire Vertragsbedingungen im Online-Tourismus zu setzen.