EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach auf einer Pressekonferenz mit Bundespräsidentin Viola Amherd von einem „Tag der Freude“. „Dieses Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz ist historisch“, erklärte sie. Die Auslandschweizer-Organisation nannte es eine „erfreuliche Nachricht“. Laut von der Leyen stärkt das Abkommen nicht nur die Partnerschaft, sondern hat auch globale Bedeutung.
In einer sich schnell verändernden Welt mit geopolitischen Spannungen, wie in der Ukraine oder im Nahen Osten, sind starke Partnerschaften unerlässlich. „Wir geben gemeinsame Antworten auf globale Herausforderungen“, so von der Leyen. Unternehmen in der EU und der Schweiz seien auf ein transkontinentales Netzwerk angewiesen. Beide teilen Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und soziale Marktwirtschaft und bekennen sich zur regelbasierten internationalen Ordnung.
Das Abkommen stellt gleiche Wettbewerbsbedingungen her. Es gewährt uneingeschränkten Zugang zum EU-Binnenmarkt bei gleichbleibend hohen Standards. „Das schafft Sicherheit für Unternehmer und Verbraucher“, sagte von der Leyen. Zudem wurden neue Regelungen in den Bereichen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vereinbart. Eine Schutzklausel bei der Personenfreizügigkeit kann von der Schweiz eigenständig aktiviert werden. Auch der Schweizer Lohnschutz bleibt gewährleistet, obwohl die EU-Regeln bei Spesen gelten.
Finanzielle Beiträge und Forschungszugang
Die Schweiz wird ab 2030 jährlich 350 Millionen Franken als Kohäsionsbeitrag zahlen, bis dahin 130 Millionen Franken jährlich. Ab 2024 erhält sie wieder vollen Zugang zu EU-Forschungsprogrammen wie Horizon Europe. Der Bundesrat plant, die Botschaft zum Abkommen bis Sommer abzuschließen. Wann und wie die Pakete zur Abstimmung kommen, ist noch unklar.
Erfreuliche Nachrichten für Auslandschweizer:innen
Die Auslandschweizer-Organisation begrüßt das Abkommen, das die Rechte von über 466.000 Schweizern in der EU schützt. Besonders das Freizügigkeitsabkommen ermöglicht freie Wahl von Arbeits- und Wohnorten und Gleichbehandlung mit EU-Bürgern. Auslandschweizer:innen ohne EU-Pass profitieren besonders davon. Der Auslandschweizerrat hatte den Bundesrat bereits 2023 aufgefordert, die Verhandlungen voranzutreiben. Die Organisation zeigt sich zufrieden mit dem Abkommen und dessen Berücksichtigung ihrer Interessen.