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Osteopathie-Fachleute kämpfen um ihre Zulassung in der Schweiz

by Jasmin Gloor
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Zum Monatsende überprüft die Schweiz ausländische Diplome. Viele Osteopathinnen und Osteopathen müssen sich erneut qualifizieren.

Bis Ende Januar kann Daniel Piller mit seinem österreichischen Diplom in der Schweiz praktizieren. Danach endet die Übergangsfrist des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG), das seit 2020 für sieben Gesundheitsberufe ein Fachhochschulstudium vorschreibt. Wer aus dem Ausland kommt, benötigt eine Anerkennung seiner Ausbildung und möglicherweise weitere Schulungen. Laut dem Verband akademischer Osteopathinnen und Osteopathen Schweiz betrifft dies rund 800 bis 1000 Berufstätige, die ab Februar ihre Arbeit in der bisherigen Form nicht fortsetzen dürfen.

Kritik am Vorgehen

Die Verbandsvorständin Manuela Meier, selbst betroffen, kritisiert das Vorgehen scharf: „In Zeiten des Fachkräftemangels verlieren erfahrene, von Kassen anerkannte und hochqualifizierte Osteopathen wegen Bürokratie ihre Existenz.“

Unterschiede in Ausbildung und Regelungen

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) überprüft im Auftrag des Bundes die Zulassungen. Es vergleicht Ausbildungsinhalte, -dauer, -stufe sowie Berufsprofile. Bei Lücken werden Ausgleichsmaßnahmen verlangt. Marc Bieri vom SRK erklärt: „Wir sehen ausländische Ausbildungen mit 200 Stunden im Vergleich zu 8100 Stunden in der Schweiz.“ Patientenschutz stehe im Fokus.

Daniel Piller betont, sein Master of Science in Österreich sei keine Schnellbleiche. Diese Ausbildung gab es in der Schweiz damals noch nicht. Nun denkt er über eine Rückkehr nach Österreich nach. Dort gelten andere Regeln: Eine Berufsausübungsbewilligung wie in der Schweiz ist dort nicht nötig, was das SRK jedoch kritisch sieht.

Keine Lösungen in Sicht

Die Gesundheitsdirektorenkonferenz bot vorübergehend Anerkennungsprüfungen an, doch diese Möglichkeit besteht nicht mehr. Manuela Meier bilanziert: „Für Betroffene ohne SRK-Anerkennung gibt es keine Weiterbildung oder Übergangslösungen.“ Wer weiterhin tätig sein will, muss erneut ein Fachhochschulstudium absolvieren. Aktuell sind mehrere Gerichtsverfahren anhängig.

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