Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Rechtsstreit zwischen der FPÖ Niederösterreich und der Satireplattform Tagespresse zugunsten der Freiheitlichen entschieden.
Laut FPÖ habe die Tagespresse mit gefälschten FPÖ-Briefen Wirtshäuser in die Irre geführt und damit rechtswidrig gehandelt.
Die Partei kritisierte die bewusste Täuschung und die unrechtmäßige Nutzung des FPÖ-Logos und Namensrechts.
Streit um Fake-Briefe an 500 Wirtshäuser
Im April 2023 hatte die Tagespresse gefälschte Briefe mit FPÖ-Logo an 500 niederösterreichische Wirtshäuser versandt.
Die Schreiben parodierten die FPÖ-Initiative zur Wirtshausprämie, indem sie eine “Abteilung zur Förderung der patriotischen Esskultur” ankündigten.
Darin wurde eine “Panierquote” als Kriterium für Förderungen genannt, sowie Gerichte wie das “Andreas-Hofer-Schnitzel” oder das “Gabalier-Fleischlaberl” vorgeschlagen.
Hohe Kosten für die Tagespresse nach Gerichtsurteil
Der OGH untersagte der Tagespresse, weitere Schriften im Namen der FPÖ zu verfassen, zu verbreiten oder zu veröffentlichen.
Die Satireplattform muss Prozesskosten in Höhe von 103.000 Euro tragen, darunter 26.000 Euro für die FPÖ und 63.000 Euro für Urteilsveröffentlichungen.
FPÖ-Landesparteisekretär Alexander Murlasits nannte das Urteil einen “Sieg für die politische Glaubwürdigkeit” und kündigte weitere Maßnahmen gegen Fake News und Falschmeldungen an.