Zwei Männer, die einen Neonazi-Abend im Pfadiheim Rüti organisierten, erhielten Geldstrafen. Im Juni 2022 versammelten sich rund 60 Rechtsextreme aus der Schweiz und Deutschland dort. Sie gaben sich bei der Buchung als Wandergruppe aus und weckten keinen Verdacht. Während des Abends wurden antisemitische und nationalsozialistische Parolen gegrölt, bis die Polizei eintraf.
Gerichtsurteil gegen Organisatoren
Das Bezirksgericht Hinwil verurteilte die beiden Männer, die für den Anlass verantwortlich waren. Der 31-Jährige hatte sich bei der Polizei als Vermittler ausgegeben und räumte die Waldhütte am Folgetag auf. Sein 30-jähriger Mitbeschuldigter reservierte das Pfadiheim, wobei seine Telefonnummer hinterlegt war. Beide Angeklagten verweigerten vor Gericht Aussagen zu den Vorwürfen oder zu ihrer Lebenssituation. Einer der Männer ist mehrfach vorbestraft, gegen den anderen läuft ein Verfahren.
Strafbares Verhalten bewiesen
Die Verteidigung forderte Freisprüche und argumentierte, dass die rechtsextremen Aktivitäten nicht vorhersehbar gewesen seien. Das Bezirksgericht sah dies anders: Eine Neonazi-Band trat auf, und die Beschuldigten hätten das gewusst. Der Richter betonte, dass strafbare Äußerungen erwartet werden konnten und von den Organisatoren gebilligt wurden. Von einem privaten Fest im Freundeskreis könne keine Rede sein. Die Geldstrafen belaufen sich auf 11’000 und 10’000 Franken und werden nur bei weiteren Vergehen in der Probezeit fällig. Zudem müssen die Männer mehrere Tausend Franken Verfahrenskosten tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.