Ein KI-System darf nicht als offizielle Erfinderin im Patentregister stehen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht. Menschen können jedoch als Erfinder gelten, wenn sie die KI unterstützt und das Ergebnis erkannt haben. Das Urteil ist noch nicht endgültig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Antrag auf KI-Eintrag abgelehnt
Ein US-Bürger reichte beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum ein Patent für einen Lebensmittelbehälter ein. Er wollte die KI «Dabus» als alleinige Erfinderin eintragen lassen. Er argumentierte, das System habe die Idee eigenständig erzeugt. Das Institut wies den Antrag zurück.
Gericht verlangt menschliche Mitwirkung
Das Gericht erkannte den Antragsteller als Erfinder an. Es fordert bei Patenten immer eine natürliche Person. Laut Urteil entsteht eine Erfindung nur durch kreatives Denken. Das Bundesgericht sieht dabei eine geistige und intuitive Leistung. Menschen dürfen als Erfinder gelten, wenn sie KI trainieren oder ihre Ergebnisse als neu und schutzfähig bewerten.