Viele Menschen fühlen sich eng mit ihrem Haustier verbunden – auch über den Tod hinaus. Zürich erlaubt seit 2021 gemeinsame Bestattungen von Mensch und Tier. Nun plant auch Bern ein solches Angebot. Die Stadtregierung stellte dafür ein neues Friedhofsreglement zur Diskussion. Es sieht spezielle Grabfelder für Tierurnen vor. Nur kremierte Tiere dürfen beigesetzt werden, erklärt Hansjürg Engel von den Berner Friedhöfen. Die Urne darf höchstens fünf Liter fassen. Größere Tiere wie Pferde passen daher nicht hinein.
Gesellschaft zeigt starkes Interesse
Engel betont: Viele Besucherinnen und Besucher äußern diesen Wunsch regelmäßig. Auch politisch wachse der Druck, dieses Bedürfnis zu erfüllen. Bern möchte damit auf den Wandel gesellschaftlicher Vorstellungen reagieren. Menschen wollen ihre Tiere nicht nur im Leben, sondern auch im Tod nah bei sich wissen.
Zürcher Modell gilt als Vorbild
Zürich schuf 2021 am Friedhof Nordheim ein entsprechendes Angebot. Es war schweizweit das erste seiner Art. Besitzer können ein Grab reservieren, das später auch das Tier aufnehmen darf – oder umgekehrt. Samuel Müller vom städtischen Friedhofsamt beschreibt die Reaktionen als durchweg positiv. Ein Viertel der 120 Grabstellen sei bereits vergeben oder vorgemerkt. Meistens handele es sich um Hunde und Katzen, manchmal auch Kleintiere. Oft nennen Angehörige nur den Tiernamen – dieser erscheint dann auf der Stele beim Grab.