15 Anwohnende des Atomkraftwerks Leibstadt haben Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die Klage richtet sich sowohl gegen das AKW als auch gegen das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Ziel der Anwohnenden ist es, bei der Entscheidung über die Laufzeit des AKWs mitbestimmen zu können.
Das AKW Leibstadt ist seit 40 Jahren in Betrieb und hat damit den Langzeitbetrieb erreicht. Vor einem Jahr forderten Anwohnende eine Umweltverträglichkeitsprüfung, um Einfluss auf den weiteren Betrieb zu erhalten. Diese Prüfung hätte eine Bürgerbeteiligung ermöglicht.
Streit um Umweltprüfung
Das UVEK lehnte jedoch das Gesuch ab, weshalb die 15 Personen nun den rechtlichen Weg gehen. Sie werfen dem UVEK vor, demokratische Mitsprache zu ignorieren und internationale Vereinbarungen zu verletzen. Die Anwohnenden sind überzeugt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für den Langzeitbetrieb notwendig sei. Das UVEK teilt diese Ansicht nicht.
Bei einer Pressekonferenz, organisiert von Greenpeace und der Schweizerischen Energiestiftung, erklärten eine Anwohnerin und zwei Anwohner ihre Beweggründe. Sie fordern eine transparente Prüfung der Folgen des Langzeitbetriebs für Mensch und Umwelt. Dabei sollen auch alternative Energielösungen bewertet werden.
Sicherheit und Investitionen des AKWs
Das AKW Leibstadt ging 1984 ans Netz und war ursprünglich auf 40 Jahre Betrieb ausgelegt. Die Laufzeit soll nun bis 2044 verlängert werden. In der Schweiz dürfen Atomkraftwerke grundsätzlich so lange laufen, wie die Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Die Überwachung obliegt dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI). Das AKW betont regelmäßig seine Sicherheitsstandards.
In den letzten 40 Jahren investierte das AKW 1,5 Milliarden Franken in die Anlage. Für die nächsten 20 Jahre sind zusätzliche 1 Milliarde Franken vorgesehen, um den Betrieb weiterhin sicherzustellen.