Justizminister Beat Jans betonte in der SRF-Rundschau, dass bisher keine illegalen Rückweisungen stattgefunden haben.
Er erklärte, dass Deutschland seine Grenzkontrollen nicht nennenswert verstärkt hat.
Trotzdem kritisierte Jans die Ankündigung der neuen deutschen Regierung am ersten Amtstag scharf.
Er sagte: „Die Schweiz akzeptiert das nicht“, und verwies auf mögliche Vertragsverstöße.
Laut Jans drohen Rückweisungen gegen internationales Recht und bestehende Abkommen zu verstoßen.
Die Schweiz sieht die Pflicht zur Einzelfallprüfung durch die Genfer Flüchtlingskonvention als verletzt.
Jans wirft Berlin vor, sich einseitig von europäischen Verpflichtungen zu lösen.
Bundesrat bereitet mögliche Reaktion vor
Der Bundesrat prüft derzeit Schritte, falls Deutschland tatsächlich Asylsuchende an der Grenze zurückweist.
Jans erklärte, die Schweiz verfüge über mehr Handlungsmöglichkeiten als angenommen.
Er will sich jedoch nicht zu konkreten Maßnahmen äußern, solange kein persönliches Gespräch stattfand.
Jans plant, noch im Mai nach Berlin zu reisen, um mit Minister Dobrindt Lösungen zu diskutieren.
Er möchte in Berlin betonen, dass man irreguläre Migration nur gemeinsam wirksam bekämpfen kann.
Bereits vergangene Woche telefonierten die Minister erstmals miteinander.
Jans sagte, Dobrindt habe die Position der Schweiz offenbar ernst genommen.
Sonderrechte der Grenzpolizei geraten in den Fokus
Deutschland darf laut einem Abkommen von 1961 Grenzkontrollen auf Schweizer Boden durchführen.
Diese Regelung erlaubt beispielsweise Kontrollen in Schweizer Zügen und Trams.
Ob die Schweiz dieses Abkommen im aktuellen Streitfall als Druckmittel nutzt, bleibt offen.
Jans äußerte sich nicht konkret zu möglichen Einschränkungen für die deutsche Grenzpolizei.
Auch andere Bundesstellen gaben keine Details zu denkbaren Maßnahmen preis.
Die Regierung will offenbar erst nach Gesprächen in Berlin reagieren.
Der Ausgang der Verhandlungen könnte über bestehende bilaterale Abkommen entscheiden.