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Höchstrichter stoppt Wolfsabschuss

by Damian Huber
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Das Bundesgericht gab Pro Natura recht und kippte die St. Galler Abschussverfügung.
Die gerichtliche Beschwerde betraf das Wolfspaar F35 und M111 im Schils- und Weisstannental.
Die Kantonspolizei hatte den Abschuss im November 2023 freigegeben.

Lückenhafte Unterlagen enthüllt

Der Herdenschutzbeauftragte protokollierte den Schäfer­riss am 11. November mit undatierten Zaunfotos.
Er verzichtete auf eine Vor-Ort-Begehung oder Messung der Elektrozaunspannung.
Nur ein Wildhüter bestätigte den Schaden, ohne Herdenschutz zu prüfen.

Umweltamt warnt vor Schlamperei

Auch das Bundesamt für Umwelt kritisierte die rudimentären Formular­vorlagen.
Das St. Galler Verwaltungsgericht hielt sie dennoch für ausreichend.
Das Bundesgericht verbot nun deren einseitige Übernahme durch die Jagdverwaltung.
Das Wolfspaar lebt weiter – die rechtswidrige Verfügung blieb ohne Folgen.

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