Das Bundesgericht gab Pro Natura recht und kippte die St. Galler Abschussverfügung.
Die gerichtliche Beschwerde betraf das Wolfspaar F35 und M111 im Schils- und Weisstannental.
Die Kantonspolizei hatte den Abschuss im November 2023 freigegeben.
Lückenhafte Unterlagen enthüllt
Der Herdenschutzbeauftragte protokollierte den Schäferriss am 11. November mit undatierten Zaunfotos.
Er verzichtete auf eine Vor-Ort-Begehung oder Messung der Elektrozaunspannung.
Nur ein Wildhüter bestätigte den Schaden, ohne Herdenschutz zu prüfen.
Umweltamt warnt vor Schlamperei
Auch das Bundesamt für Umwelt kritisierte die rudimentären Formularvorlagen.
Das St. Galler Verwaltungsgericht hielt sie dennoch für ausreichend.
Das Bundesgericht verbot nun deren einseitige Übernahme durch die Jagdverwaltung.
Das Wolfspaar lebt weiter – die rechtswidrige Verfügung blieb ohne Folgen.