Das Bundesgericht hat der Beschwerde von Greenpeace gegen die Erweiterung des Einsatzbereichs für das Insektizid Tefluthrin stattgegeben. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) muss nun die Risiken des Pflanzenschutzmittels erneut prüfen. Bislang durfte Syngenta Agro das Mittel nur bei Futter- und Zuckerrüben einsetzen. Die Firma wollte jedoch die Anwendung auf weitere Pflanzen ausdehnen.
Umweltgefahren wurden unzureichend geprüft
Das Gericht stellte fest, dass das BLV mögliche Auswirkungen auf Wasserorganismen nicht ausreichend bewertete. Besonders das Risiko eines Abflusses durch Drainagerohre blieb unbeachtet. Die Richter forderten eine genaue Prüfung, ob das Insektizid bei erweiterter Nutzung Gewässer schädigen könnte. Auch die potenziellen Folgen für Nützlinge müssen besser eingeschätzt werden. Die sogenannte „Erholungsthese“ erfordert, dass sich betroffene Tierpopulationen innerhalb eines Jahres wieder erholen – das sei aber nur glaubhaft, wenn der Einsatz räumlich und zeitlich begrenzt werde.
Verbandsbeschwerde als wichtiges Kontrollinstrument
Greenpeace lobte das Urteil als Beleg für die Bedeutung des Verbandsbeschwerderechts. Umweltorganisationen erhalten damit die Möglichkeit, die Anwendung von Umweltrecht gerichtlich überprüfen zu lassen. Laut Greenpeace zeigt der Entscheid, wie wichtig unabhängige Kontrolle bei der Zulassung potenziell gefährlicher Pestizide ist. Das Verfahren wird nun an das BLV zurückverwiesen, wo eine neue Bewertung erfolgen muss.