Italiens Verfassungsgericht hat entschieden: Zwei Frauen dürfen gemeinsam als Elternteil auf der Geburtsurkunde stehen.
Das Gericht erklärte es für verfassungswidrig, wenn nur die biologische Mutter als Elternteil anerkannt wird.
Es betonte, Kinder gleichgeschlechtlicher Paare hätten Anspruch auf rechtliche Anerkennung beider Mütter.
Die Richter wiesen ausdrücklich darauf hin, dass auch die Partnerin elterliche Verantwortung trägt, wenn sie der Schwangerschaft zustimmte.
Zuvor hatten einige Standesämter in Italien nur die biologische Mutter eingetragen.
Die Partnerin musste das Kind dann umständlich adoptieren, um rechtliche Rechte zu erhalten.
Das Gericht urteilte, diese Praxis verletze die Grundrechte des Kindes.
LGBTQ+-Organisationen feiern Urteil als Meilenstein
Die Gruppe Rainbow Families bezeichnete das Urteil als „historischen Tag für die Bürgerrechte in Italien“.
Sie forderte die Politik auf, die Existenz von Regenbogenfamilien endlich ernst zu nehmen.
„Kinder haben das Recht, beide Eltern von Geburt an anerkannt zu sehen – auch bei zwei Müttern“, schrieb die Gruppe.
Sie rief Politiker dazu auf, die Realität moderner Familien zu respektieren.
Konservative kritisieren Entscheidung und warnen vor Folgen
Die Organisation Pro Vita e Famiglia kritisierte das Urteil scharf.
Sie nannte die Entscheidung eine „absurde Irreführung“ für betroffene Kinder.
Die Gruppe behauptete, Kinder gleichgeschlechtlicher Paare würden in eine „existenzielle Farce“ geworfen.
Ein Gesetz aus dem Jahr 2004 erlaubte nur begrenzte Elternrechte für gleichgeschlechtliche Partnerinnen.
2023 verschärfte Innenministerin Piantedosi die Regelungen erneut per Rundschreiben.
Die Regierung Meloni verfolgt damit eine restriktive Familienpolitik und bekämpft Leihmutterschaft.
Das Urteil bezieht sich nicht auf die rechtliche Bewertung künstlicher Befruchtung.
Italien verbietet Leihmutterschaft seit 2004 und beschränkte IVF deutlich.
2023 kriminalisierte das Land zusätzlich italienische Bürger, die im Ausland auf Leihmutterschaft zurückgreifen.