Die Generalanwältin des EU-Gerichtshofs verurteilte Ungarn wegen seines Gesetzes zur Einschränkung von LGBTQ+-Inhalten.
Tamara Ćapeta erklärte am Donnerstag, Ungarn habe damit gegen EU-Recht verstoßen.
Sie betonte, das Gesetz verletze zentrale Werte der EU, die in Artikel 2 des EU-Vertrags verankert sind.
Ihre Einschätzung ist zwar nicht rechtsverbindlich, beeinflusst aber in den meisten Fällen das endgültige Urteil.
Sollten die Richter folgen, könnte Ungarn gezwungen werden, das Gesetz zu ändern oder aufzuheben und Geldstrafen zahlen.
Europäische Partner fordern Aufhebung des Gesetzes
Das Europäische Parlament und 16 Mitgliedstaaten schlossen sich der Klage gegen Ungarn an.
Sie verlangen die Abschaffung des Gesetzes, das die Regierung 2021 im Namen des Kinderschutzes verabschiedete.
Kritiker und LGBTQ+-Organisationen sehen darin eine diskriminierende Maßnahme nach russischem Vorbild.
In ganz Ungarn kam es nach Verabschiedung des Gesetzes zu massiven Protesten.
Gesetz schränkt Darstellung von LGBTQ+ massiv ein
Das Gesetz verbietet jegliche Darstellung von LGBTQ+-Beziehungen gegenüber Minderjährigen in Medien und Bildung.
Buchhandlungen müssen Werke mit gleichgeschlechtlichen Inhalten folieren und versiegeln.
Fernsehsender dürfen entsprechende Inhalte nur spät nachts ausstrahlen.
Diese Vorgaben reduzieren die Sichtbarkeit queerer Menschen im öffentlichen Raum drastisch.
EU mahnt Ungarn wegen weiterer Einschränkungen
Die EU-Kommission leitete 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein.
In diesem Jahr verbot Ungarn zusätzlich öffentliche Pride-Veranstaltungen auf Grundlage desselben Gesetzes.
Die Kommission prüft derzeit, ob diese Vorschriften mit EU-Recht vereinbar sind.
Justizkommissar Michael McGrath erklärte im EU-Parlament, die Pride in Budapest gefährde keine Kinder.
Er betonte, die EU werde ihre Grundrechte in allen Mitgliedstaaten konsequent verteidigen.