Der jahrelange Rechtsstreit um die umstrittene Nord Stream 2-Pipeline ist beendet. Das EU-Gericht hat die Klage der Gazprom-geführten Nord Stream 2 AG abgewiesen, die sich gegen die Anwendung europäischer Energiemarktvorschriften auf die Pipeline richtete.
Die Nord Stream 2 AG hatte 2019 Klage eingereicht, nachdem die EU ihre Gasrichtlinie geändert hatte. Diese Änderung dehnte die internen Marktregeln auf grenzüberschreitende Pipelines aus Drittstaaten aus. Die Kläger argumentierten, dass diese Vorschriften ungerechtfertigt seien, doch das Gericht stellte klar, dass die Pipeline-Betreiber von Anfang an mit der Möglichkeit der Regeländerung hätten rechnen müssen.
„Nord Stream 2 AG hätte erkennen können, dass die EU-Institutionen und mehrere Mitgliedstaaten ihre Macht nutzen würden, um die internen Marktregeln auch auf Pipelines wie Nord Stream 2 anzuwenden“, hieß es in der Begründung des Gerichts. Die Klage war bereits 2020 abgewiesen worden, doch ein Berufungsverfahren ließ das Unternehmen nochmals argumentieren. Nun hat das Gericht die Klage endgültig verworfen.
Die Pipeline, die Russland mit Deutschland verbinden sollte, wurde 2021 fertiggestellt, jedoch nie in Betrieb genommen. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 setzte Deutschland das Projekt aus. Wenig später meldete die Nord Stream 2 AG Insolvenz an, und im September desselben Jahres wurde die Pipeline durch mutmaßliche Sabotage schwer beschädigt.
Aktuell sorgt ein Bericht des Wall Street Journal für Schlagzeilen: Der US-Investor Stephen Lynch, ein Unterstützer von Donald Trump, soll angeblich ein Gebot für die beschädigte Pipeline im Rahmen des Insolvenzverfahrens planen. Sollte die Pipeline tatsächlich versteigert werden, könnte dies neue geopolitische Spannungen auslösen.
Mit der Entscheidung des EU-Gerichts wird jedoch klargestellt, dass grenzüberschreitende Energieprojekte wie Nord Stream 2 den strengen Marktregeln der Europäischen Union unterliegen. Dieses Urteil stärkt die Energiesicherheitspolitik der EU, die darauf abzielt, Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten zu reduzieren und den Wettbewerb auf dem europäischen Energiemarkt zu fördern.