Die Europäische Kommission hat Polens Antrag genehmigt, das Asylrecht vorübergehend auszusetzen. Diese Maßnahme soll die Migrationsströme kontrollieren, die von Russland und Belarus gesteuert werden, um die östlichen EU-Grenzen zu destabilisieren.
Ausnahmeregelungen für Sicherheitskrisen
Polens Vorhaben sieht eine zeitlich begrenzte Einschränkung des Asylrechts in bestimmten Grenzregionen vor. Auch Finnland hat ähnliche Notfallmaßnahmen vorbereitet. Die Kommission erklärte, dass solche Einschränkungen nur dann zulässig sind, wenn sie verhältnismäßig und zeitlich begrenzt sind und die Sicherheit der Mitgliedstaaten gefährdet ist.
„In besonderen Situationen können Mitgliedstaaten das Asylrecht einschränken, allerdings nur unter strengen rechtlichen Auflagen“, sagte Henna Virkkunen, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission. Dieser Beschluss stellt eine Kehrtwende dar, da Brüssel zunächst gegen Polens Plan intervenierte und an das Recht auf Asyl erinnerte.
Menschenrechtsorganisationen schlagen Alarm
Kritik kommt von Organisationen wie Amnesty International, die die Maßnahme als „rechtswidrig“ verurteilen. Ein aktueller Bericht von Human Rights Watch wirft Polen vor, Asylsuchende gewaltsam zurückzudrängen. Diese Pushbacks, bei denen Migranten nach Belarus abgeschoben werden, verstoßen gegen den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement). Dieser Grundsatz verbietet Rückführungen in Länder, in denen Verfolgung oder Misshandlung droht.
Die Kommission äußerte sich nicht klar dazu, ob Rückführungen nach Belarus diesen Grundsatz verletzen. Berichte dokumentieren, dass Migranten nach ihrer Abschiebung in Belarus Misshandlungen ausgesetzt sind und von dort erneut nach Polen gedrängt werden.
Die Entscheidung zeigt, wie sich die Migrationspolitik der EU verschärft. Kritiker befürchten, dass „Ausnahmeregelungen“ zur Norm werden könnten, wodurch das Asylrecht langfristig geschwächt wird.