Das deutsche Wahlsystem zur Bundestagswahl kombiniert Mehrheitswahl und Verhältniswahl, wodurch es einzigartig weltweit ist.
Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen, die unterschiedliche Funktionen erfüllen und gemeinsam die Zusammensetzung des Bundestages bestimmen.
Die Erststimme entscheidet über Direktmandate in den Wahlkreisen, während die Zweitstimme die Sitzverteilung im Bundestag festlegt.
Erststimme: Direktkandidaten gewinnen Wahlkreise
Mit der Erststimme wählen Wählerinnen und Wähler eine Person aus ihrem Wahlkreis, die für den Bundestag kandidiert.
Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt, in denen jeweils rund 250.000 Menschen leben.
Die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt das Direktmandat und zieht in den Bundestag ein.
Seit 2023 gilt eine neue Regel: Überschüssige Direktmandate entfallen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr durch die Zweitstimmen zustehen.
Diese Änderung verhindert, dass eine Partei übermäßig viele Sitze erhält, ohne genug Zweitstimmen zu haben.
Zweitstimme: Parteien und Sitzverteilung im Bundestag
Mit der Zweitstimme wählen Wählerinnen und Wähler eine Partei, die über eine Landesliste Kandidatinnen und Kandidaten in den Bundestag entsendet.
Diese Stimme bestimmt allein, wie viele Sitze eine Partei insgesamt im Bundestag erhält.
Zuerst wird die Gesamtzahl der Bundestagssitze einer Partei berechnet (Oberverteilung). Danach werden diese auf die Landeslisten verteilt (Unterverteilung).
Gewählte Direktkandidatinnen und Direktkandidaten ziehen zuerst in den Bundestag ein. Falls noch zusätzliche Sitze verfügbar sind, werden diese mit Listenkandidaten besetzt.