Einigung mit der Arbeiterkammer über rechtswidrige Klausel
Der TV- und Streaminganbieter Canal+ (ehemals HD Austria) hat sich nach einer rechtlichen Auseinandersetzung mit der Arbeiterkammer (AK) verpflichtet, die bisher verlangte Aktivierungsgebühr in Höhe von 29,90 Euro an Kundinnen und Kunden zurückzuzahlen. Die AK hatte die Gebühr als unzulässig eingestuft und rechtlich dagegen vorgegangen. Canal+ lenkte nun ein und erklärte sich zur Rückzahlung bereit.
Gebühr nur auf Antrag rückforderbar
Betroffene Konsumentinnen und Konsumenten, die in der Vergangenheit ein Abo bei Canal+ abgeschlossen und die Aktivierungsgebühr bezahlt haben, sollen nun schriftlich über die Möglichkeit der Rückforderung informiert werden. Voraussetzung ist, dass die Gebühr bisher nicht bereits rückerstattet wurde.
So funktioniert die Rückerstattung
Kundinnen und Kunden, die kein Schreiben von Canal+ erhalten, können den Antrag auch direkt auf der Website des Anbieters stellen. Alternativ stellt die Arbeiterkammer einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem die Rückforderung unkompliziert eingereicht werden kann.
Verbraucherschutz zeigt Wirkung
Die Einigung zeigt erneut die Bedeutung konsequenter Verbrauchervertretung. Die AK sieht in der Rückzahlung einen wichtigen Schritt für mehr Fairness im digitalen Dienstleistungsmarkt. Betroffene sollten jetzt aktiv werden, um sich das ihnen zustehende Geld zurückzuholen.