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Bundesrat plant Schuldenschnitt für Privathaushalte – Streit um neue Regeln

by Katharina Eberharter
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Zweite Chance für Überschuldete

Der Bundesrat möchte Menschen mit auswegloser Schuldenlage eine zweite Chance geben. Ziel ist es, ihnen den Weg zurück in ein schuldenfreies Leben zu ermöglichen – nicht nur aus sozialer, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht. Denn überschuldete Personen belasten oft das Gesundheitssystem und beziehen häufiger Sozialhilfe. Mit einer Entschuldung könnten sie wieder ein Einkommen erzielen, Steuern zahlen und insgesamt entlastend auf das System wirken.

Zwei neue Verfahren zur Schuldenregulierung

Der Gesetzesentwurf sieht zwei Wege vor:

  1. Vergleich mit Gläubigern: Wer ein regelmässiges Einkommen hat, kann mit seinen Gläubigern eine Einigung erzielen. Es wird berechnet, wie viel zurückgezahlt werden kann. Wenn die Mehrheit der Gläubiger zustimmt, ist ein Schuldenschnitt möglich.
  2. Befreiung nach 3 Jahren: Für Menschen ohne oder mit nur minimalem Einkommen soll gelten: Sie zahlen während drei Jahren so viel wie möglich zurück – danach werden alle Restschulden gestrichen, unabhängig vom Betrag.

Der zweite Vorschlag sorgt für politische Kontroversen.

Bürgerliche fordern strengere Regeln

Vor allem aus der SVP kommt heftige Kritik. Sie argumentiert, dass Gläubiger – etwa Unternehmen oder Behörden – auf ihren Forderungen sitzen bleiben würden. Das führe zu höheren Preisen und Abgaben für die Allgemeinheit. Deshalb fordert die SVP mit Unterstützung von FDP und Mitte:

  • Nur ein einziges Mal im Leben soll ein solches Verfahren möglich sein.
  • Die Rückzahlungsdauer soll fünf statt drei Jahre betragen.

Fachleute sehen drohende Nachteile

Der Dachverband der Schuldenberatungsstellen warnt vor längeren Fristen. Drei Jahre seien realistischer und motivierender. Ein zu langes Verfahren könnte dazu führen, dass Schuldner aufgeben – was Gläubigern letztlich weniger bringt.

Wie geht es weiter?

In der vorberatenden Kommission hat sich die bürgerliche Linie bereits durchgesetzt. Der Nationalrat dürfte im Herbst entscheiden. Sollte er der Kommissionsmehrheit folgen, würden die Hürden für eine Schuldenbefreiung deutlich steigen – und für viele Betroffene wohl unüberwindbar.

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