Das Bundesstrafgericht hat das Strafmass für einen ehemaligen Portfolio-Manager deutlich erhöht. Die Freiheitsstrafe steigt von 20 auf 28 Monate.
Sechs Monate Freiheitsentzug sind verbindlich
Der 51-Jährige muss sechs Monate der Strafe zwingend verbüssen. Dies kann auch mit elektronischer Fussfessel oder in Halbgefangenschaft erfolgen. Die restlichen 22 Monate bleiben bedingt.
Mit Insiderwissen Kasse gemacht
Der Mann nutzte wiederholt vertrauliche Informationen für private Börsengeschäfte. Das Gericht sprach ihn deshalb wegen mehrfacher Nutzung und des Versuchs der Nutzung von Insiderwissen schuldig. Zusätzlich verhängte es eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 220 Franken. Der Bund erhält zudem eine Ersatzforderung in Höhe von 1.18 Millionen Franken. Dieser Betrag entspricht fast 38 Prozent seines illegal erzielten Gewinns. Seine privaten Käufe koordinierte er jeweils mit jenen für die Pensionskasse.
Systematischer Missbrauch interner Informationen
Die Richter sehen im Verhalten des Angeklagten eine klare Verletzung seiner Treuepflicht. Bereits rechtskräftig ist seine Verurteilung wegen mehrfacher ungetreuer Amtsführung und mehrfacher Geldwäscherei.
Front-Running über zwei Jahre hinweg
Die Taten ereigneten sich zwischen Januar 2014 und Oktober 2016. Damals arbeitete der Mann für die Pensionskasse als Portfolio-Manager. Er kaufte gezielt Aktien für sein Privatdepot, bevor er dieselben Titel für den Fonds erwarb. Durch das hohe Handelsvolumen stiegen die Kurse. In 122 Fällen verkaufte er mit Gewinn. In 77 Fällen misslang der Plan, weshalb es juristisch beim Versuch blieb.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Dispositiv ging den Parteien bereits im Juni schriftlich zu. Nun hat das Bundesstrafgericht das vollständige Urteil veröffentlicht. Dieses kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.