Ein Berufungsgericht in Paris will bis spätestens Sommer 2026 über Marine Le Pens Berufung entscheiden.
Das Urteil könnte ihr ermöglichen, bei der Wahl 2027 anzutreten, falls sie freigesprochen wird.
Trotz Verurteilung wegen Veruntreuung und sofortiger Ämtersperre läuft das Berufungsverfahren weiter.
Le Pen bleibt währenddessen Abgeordnete in der Nationalversammlung.
Zweiter Prozess könnte Anfang 2026 starten
Die Ankündigung deutet auf einen möglichen zweiten Prozessbeginn Anfang 2026 hin.
Ein Freispruch oder eine Strafe ohne sofortige Ämtersperre würde Le Pen eine Kandidatur ermöglichen.
Nur wenn das Gericht die „sofortige Wirkung“ aussetzt, darf sie sich weiter bewerben.
Ohne Aufhebung dieser Klausel müsste sie ihre Präsidentschaftspläne aufgeben.
Rassemblement National wartet ab
Die Partei Rassemblement National verzichtet derzeit auf einen Ersatzkandidaten.
Jordan Bardella gilt als Favorit, falls Le Pen nicht kandidieren darf.
Le Pen behält bis auf Weiteres Einfluss und Mandat.
Ihre Partei setzt auf ein günstiges Urteil zu ihren Gunsten.
Jurist: Gericht wählt politische Entschärfung
Verteidiger Robin Binsard bezeichnete das Vorgehen als taktisch zurückhaltend.
Er sieht darin eine Maßnahme, politische Kritik an der sofortigen Sperre zu entschärfen.
Das Gericht berücksichtigt juristische wie politische Folgen seiner Entscheidungen.
Le Pen bleibt dadurch vorerst im Spiel.
Le Pen bleibt bis 2026 von Wahlen ausgeschlossen
Bis Sommer 2026 darf Le Pen an keiner Wahl teilnehmen.
Das Verbot umfasst auch mögliche Parlamentswahlen im Jahr 2025.
Die Verurteilung betrifft insgesamt 24 Personen, darunter die Partei selbst.
Die Justiz sieht einen systematischen Missbrauch von EU-Geldern.
Le Pen sieht politisches Kalkül hinter Verurteilung
Le Pen warf dem politischen Establishment gezielte Sabotage vor.
Sie nennt das Verfahren einen Versuch, ihre Kampagne zu stoppen.
Anhänger sprechen von gezielter Ausgrenzung der Rechten durch die Justiz.
Ungeachtet des Urteils führt sie ihren Wahlkampf weiter.