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Bayern genehmigt erste Cannabis Social Clubs – Widerwillige Umsetzung unter strenger Aufsicht

by Verena Steinberger
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Nach langem Zögern hat Bayern erstmals Genehmigungen für drei Cannabis Social Clubs (CSC) in den Landkreisen Rosenheim, Bad Kissingen und Freising erteilt. Obwohl das bundesweite Cannabisgesetz (CanG) der Ampelregierung den gemeinschaftlichen Anbau bereits seit April 2024 erlaubt, setzte der Freistaat das Gesetz erst jetzt um – auf Druck des Bundesrechts. Die Staatsregierung kündigte gleichzeitig umfassende Kontrollen an.


Bayern fügt sich rechtlichen Vorgaben

Seit 1. Juli 2024 können Anbauvereinigungen in Deutschland Lizenzen beantragen. Während andere Bundesländer schnell erste Genehmigungen erteilten, ließ Bayern die Antragsteller lange warten. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte früh betont, das neue Gesetz „extremst restriktiv“ auszulegen.

Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) erklärte, Bayern habe wegen „unvermeidbarer rechtlicher Zwänge“ gehandelt. Die Genehmigungen bedeuten jedoch nicht, dass der Freistaat seine Haltung gegenüber Cannabis geändert habe. Vielmehr sollen die Clubs strengen Regeln unterliegen, und das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) werde intensive Kontrollen durchführen.


Klares Nein zu Cannabis auf Volksfesten

Trotz der Genehmigungen bleibt Bayern bei seiner harten Linie. Auf Volksfesten, in Biergärten und in bestimmten Parks bleibt der Cannabiskonsum verboten. Gerlach stellte klar: „Die Genehmigungen ändern nichts an unserem Ziel, die Legalisierung durch die Bundesregierung wieder rückgängig zu machen.“

Vor der Bundestagswahl hatten Markus Söder und CDU-Chef Friedrich Merz angekündigt, bei einer Regierungsübernahme die Cannabislegalisierung zu stoppen. Im aktuellen Koalitionsvertrag mit der SPD findet sich dazu jedoch nur eine knappe Formulierung: Im Herbst 2025 soll das Gesetz zur Cannabisfreigabe in einer offenen Bewertung überprüft werden.


Erster Effekt: Weniger Drogendelikte

Ein erklärtes Ziel der Legalisierung war es, den Schwarzmarkt einzudämmen. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik für 2024 sank die Zahl der Drogendelikte um 24,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das Bundesinnenministerium plant zudem, im Laufe des Jahres eine detaillierte Auswertung über die Auswirkungen der neuen Rechtslage auf die organisierte Kriminalität vorzulegen.

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