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Höchststrafe nach Kindstötung: Mutter muss 20 Jahre ins Gefängnis

by Jasmin Gloor
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Baby nach Entlassung aus Klinik getötet

Wegen Mordes an ihrem Neugeborenen verurteilte ein Wiener Schwurgericht eine 30-jährige Frau zu 20 Jahren Haft. Die Tat geschah am 21. November 2024 vor der Klinik Favoriten. Laut Geständnis schlug die Angeklagte das Baby nach dem Verlassen des Krankenhauses auf den Asphalt.

Die Geschworenen entschieden einstimmig für schuldig. Als mildernd sah das Gericht das umfassende Geständnis, die psychische Belastung und die bisherige Unbescholtenheit. Dennoch sprach die Richterin von einem besonders grausamen Verbrechen gegen ein wehrloses Kind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Angeklagte schildert Zustand völliger Überforderung

Vor Gericht erklärte sie, das Baby habe zu weinen begonnen, als sie draußen war. In Panik habe sie es in eine Decke, ein Papiersackerl und einen Müllsack gewickelt. Schließlich schleuderte sie es mit voller Wucht auf den Boden.

Die Angeklagte sagte, sie habe sich in einem Tunnelblick befunden. „Ich war nicht ich selbst, da war ein Teufel in mir“, erklärte sie. Ursprünglich habe sie das Kind lediglich ablegen wollen, doch der Stress sei überwältigend gewesen.

Familiäre Konflikte und verdrängte Schwangerschaft

Erst im Juli 2024 bemerkte sie ihre Schwangerschaft. Zu diesem Zeitpunkt bestand ein angespanntes Verhältnis zwischen ihren Eltern und dem Kindsvater. Ein Schwangerschaftsabbruch war juristisch nicht mehr möglich.

Die Frau verschwieg ihre Lage fast allen. Nur ihr Lebensgefährte wusste davon. Am 14. November brachte sie das Kind zur Welt, das anschließend zur Überwachung auf die Frühgeborenenstation kam.

Gutachten bestätigt volle Schuldfähigkeit

Am Tag der Tat sollte sie mit dem Baby entlassen werden. Die Staatsanwaltschaft schilderte, dass sie in Panik verfiel, das Kind tötete und eine Entführung vortäuschte. Die Polizei startete daraufhin eine große Suchaktion. Einen Tag später fanden Beamte den leblosen Säugling in einem Müllcontainer.

Ein psychiatrischer Gutachter stellte fest, dass die Angeklagte voll schuldfähig war. Sie wusste, dass sie Unrecht tat. Hinweise auf eine psychotische Störung gab es nicht.

Ihr Verteidiger betonte, sie habe das Baby geliebt und nicht geplant, es zu töten. Emotionale Überforderung habe zur Eskalation geführt. Der Kindsvater widersprach mehreren Angaben der Frau. Seine Familie habe das Kind erwartet und ein Kinderzimmer vorbereitet. Er selbst war bei der Geburt anwesend und wollte Mutter und Kind am Tattag abholen.

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