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Geldwäschereigesetz bleibt Streitthema im Parlament

by Damian Huber
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Das Parlament zögert weiterhin, Anwälte und Notare vollständig dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen. Vor vier Jahren warnte Finanzminister Ueli Maurer die Räte, sie müssten bald handeln. Er betonte, dass das Problem nicht erledigt sei. Jetzt wiederholt seine Nachfolgerin Karin Keller-Sutter dieselbe Botschaft.

Internationale Erwartungen setzen die Schweiz unter Druck

Die Bundespräsidentin erinnerte daran, dass alle europäischen Länder Juristen in die Geldwäschereiregelung einbeziehen. Die Schweiz müsse diesem Standard folgen. Andernfalls drohten Konsequenzen. SP-Ständerat Daniel Jositsch verwies auf die kommende internationale Länderprüfung: „Ohne Anpassungen bekommen wir Probleme.“

Die Rechtskommission lud betroffene Notare und Anwälte zu einem runden Tisch. Anschließend präsentierte sie eine überarbeitete Vorlage, die vom Bundesentwurf stark abweicht. SP-Ständerat Carlo Sommaruga nannte das Vorgehen „erstaunlich“.

Gesetzesentwurf mit zahlreichen Ausnahmen verabschiedet

Die Vorlage sieht vor, dass nur wenige Juristen betroffen wären. Grundstückverkäufe unter fünf Millionen Franken sollen nicht erfasst werden. Damit entfallen laut Keller-Sutter 99 Prozent aller Transaktionen. Der Mitte-Ständerat Beat Rieder verteidigte die Ausnahmen. Er kritisierte den Vorschlag des Bundesrates als bürokratisch und wirkungslos. „Der Entwurf ist ein Verwaltungsmonster“, erklärte er.

Mit 34 zu 9 Stimmen nahm der Ständerat die abgeschwächte Fassung an. Keller-Sutter reagierte nüchtern: „Das reicht wohl nicht. Wir sehen uns bald wieder.“ Wer sich an die Diskussion von 2020 erinnert, kennt diesen Satz schon.

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