Der Bundesrat stellte erstmals zentrale Punkte für die AHV-Reform 2030 vor.
Diese Reform wird nötig, weil nun die Babyboomer-Generation in Rente geht.
Diese Jahrgänge zahlten über Jahrzehnte hohe Beiträge in die AHV ein.
„Beitragszahler werden zu Rentenbeziehenden“, sagte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.
Früher habe das der AHV geholfen, heute stelle es sie vor neue Probleme.
Die Regierung will die AHV weiterhin über Lohnabgaben und Mehrwertsteuer finanzieren.
Neue Steuern wie Finanztransaktions- oder Erbschaftssteuern lehnt der Bundesrat ab.
Auch eine weitere Anhebung des Rentenalters sieht er derzeit nicht vor.
Stattdessen möchte er Anreize schaffen, damit mehr Menschen länger arbeiten.
Anreize sollen späteren Renteneintritt fördern
Die Regierung will das AHV-Aufschieben über 70 hinaus ermöglichen.
Bisher endete diese Möglichkeit mit 70 Jahren – künftig soll es keine Grenze mehr geben.
Zudem plant der Bundesrat, Frühpensionierungen finanziell weniger attraktiv zu gestalten.
Wer früher in Rente geht, soll mit spürbaren Abschlägen rechnen müssen.
Diese Massnahmen sollen helfen, das Pensionsalter hinauszuzögern.
Ziel ist es, das AHV-System trotz steigender Ausgaben zu entlasten.
Finanzierung der 13. AHV-Rente bleibt offen
Ab Ende 2026 erhalten Pensionierte erstmals eine 13. AHV-Rente.
Diese Zusatzrente kostet jährlich über vier Milliarden Franken.
Eine stabile Finanzierung fehlt bislang.
Der Bundesrat schlug vor, sie vollständig über die Mehrwertsteuer zu finanzieren.
Das Parlament lehnte diesen Vorschlag ab.
Die Ständeratskommission präsentierte daraufhin eine eigene Lösung.
Ob diese im National- und Ständerat durchkommt, bleibt unklar.
Baume-Schneider forderte das Parlament auf, schnell eine Entscheidung zu treffen.
Der Bundesrat will nun mit vorsichtigen Schritten AHV-Reformen angehen.
Er versucht, politische Fronten zu vermeiden, um eine stabile Finanzierung zu sichern.