Digitale Geräte nur noch gezielt erlaubt
Ab dem Schuljahr 2025/26 dürfen Schülerinnen und Schüler in Nidwalden ihre Handys nur noch im Notfall oder für den Unterricht nutzen. Die Bildungsdirektion stellte die neuen Regeln am Montag vor. Sie begründet den Schritt mit dem zunehmenden Einsatz elektronischer Geräte in Schulgebäuden. Diese Nutzung störe den Unterricht und beeinträchtige das soziale Verhalten der Kinder. Der Kanton will deshalb genauer hinschauen und klarere Grenzen setzen.
Verbindliche Vorschriften für alle Schulen im Kanton
Alle Volksschulen Nidwaldens müssen sich ab August 2025 an einheitliche Regeln halten. Die Bildungsdirektion und die Schulleitungen einigten sich auf verbindliche Vorgaben zur Gerätenutzung. Mobiltelefone, Tablets und Laptops sind auf dem gesamten Schulareal untersagt, es sei denn, sie werden im Unterricht benötigt oder es liegt ein Notfall vor. Lehrpersonen dürfen Geräte bei Regelverstößen bis zum Unterrichtsende einziehen. Wiederholte Verstöße ziehen disziplinarische Maßnahmen nach sich.
Digitalkompetenz als Bildungsziel
Die Bildungsdirektion stellt die Bedeutung digitaler Medien nicht infrage. Kinder sollen jedoch lernen, verantwortungsvoll mit Technik umzugehen. Lehrpersonen sind angehalten, digitale Inhalte altersgerecht in den Unterricht einzubinden. Themen wie Datenschutz, Cybermobbing, Eigenverantwortung und Internetsicherheit sollen dabei eine zentrale Rolle spielen. Ziel bleibt der bewusste und sichere Umgang mit digitalen Geräten.
Zentralschweizer Kantone verfolgen eigene Ansätze
Auch in anderen Kantonen wurde über Handyregeln diskutiert. Der Schwyzer Kantonsrat entschied sich gegen einheitliche Vorschriften und vertraut auf die Eigenverantwortung der Schulen. Der Luzerner Regierungsrat lehnte ein pauschales Verbot ebenfalls ab. Jede Schule habe andere Anforderungen, die zentrale Regelungen nicht abdecken könnten. Auch die Zuger Regierung sieht keinen Handlungsbedarf und verweist auf bestehende Disziplinarregelungen.