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Mehr Spielraum für Kriegsmaterial-Exporte

by Silke Mayr
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Der Bundesrat soll mehr Entscheidungsfreiheit beim Export von Kriegsmaterial erhalten, wenn es die geopolitische Lage erfordert. Das Parlament wird nun über diese umstrittene Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes entscheiden. Die Botschaft dazu wurde von der Regierung verabschiedet.

Mit der Gesetzesänderung möchte der Bundesrat die Exportpolitik flexibler gestalten. So will er sicherstellen, dass die innen- und außenpolitischen Interessen der Schweiz gewahrt bleiben. Zudem soll die Rüstungsindustrie profitieren: Durch mehr Flexibilität könnte eine an die Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität erhalten bleiben. Die Anpassung geht auf einen Auftrag der Räte zurück.

Konflikte erschweren Ausfuhren

Der Bundesrat plant, von der neuen Kompetenz besonders bei Handelspartnern Gebrauch zu machen, in die nach aktueller Gesetzeslage kein Export möglich ist. Derzeit ist es verboten, Kriegsmaterial in Staaten zu liefern, die in interne oder internationale Konflikte verwickelt sind.

Laut Botschaft wäre eine Ausnahme denkbar, wenn ein wichtiger Abnehmer in einen bewaffneten Konflikt gerät. “In einem solchen Fall könnte schnelles Handeln zur Wahrung der sicherheits- oder außenpolitischen Interessen der Schweiz notwendig sein”, so der Bundesrat.

So könnte ein Schweizer Unternehmen beispielsweise Baugruppen an einen Partnerstaat liefern, selbst wenn dieser sich im Krieg befindet. Auch Offset-Geschäfte im Rahmen von Rüstungskäufen würden durch die neue Regelung rechtlich abgesichert.

Parlament behält Kontrolle

Es gibt zwei Möglichkeiten zur Umsetzung: Entscheidet der Bundesrat per Verfügung, muss er die sicherheitspolitischen Kommissionen innerhalb von 24 Stunden informieren. Bei einer Verordnung ist eine “angemessene” Befristung erforderlich.

Eine Verordnung kann maximal vier Jahre gelten. Eine einmalige, befristete Verlängerung ist möglich. Soll die Ausnahme darüber hinaus bestehen bleiben, muss eine Gesetzesanpassung erfolgen, die dem fakultativen Referendum unterliegt.

Zwei Drittel der Teilnehmenden begrüßten die Gesetzesanpassung in der Vernehmlassung. Bürgerliche Parteien sprachen sich für eine Lockerung aus, während SP, Grüne und EVP dagegen waren. Wirtschaftsverbände fordern weitergehende Schritte. Die Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) kündigte bereits ein Referendum an.

Hintergrund zur Korrektur-Initiative

Der Vorschlag des Bundesrats setzt eine Motion der sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats um. Damit wird ein früherer, abgelehnter Antrag zum Gegenvorschlag der Korrektur-Initiative wieder aufgenommen.

In den Räten wurde dieser Punkt einst verworfen, woraufhin die Initiative zurückgezogen wurde. Die Streichung dieser Bestimmung aus dem Gegenvorschlag war laut Grünen eine Bedingung für den Rückzug.

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