Mehr als vier Jahre nach den Schuldsprüchen im Buwog-Korruptionsprozess beschäftigt sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit den Einsprüchen der Angeklagten.
Zu den verurteilten Beschuldigten gehören Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, sowie die Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger.
Der OGH plant, die Berufungen und Nichtigkeitsbeschwerden an mehreren Sitzungstagen Ende März 2025 zu behandeln.
Gericht legt Verhandlungstermine für März und April fest
Der OGH setzte die Verhandlungstage für den 20., 21., 24. und 25. März 2025 fest.
Falls die Verteidiger triftige Gründe gegen diese Termine vorbringen, stehen Ersatztermine in der Karwoche zur Verfügung.
Sollte es zu einer Verschiebung kommen, würden die Anhörungen vom 14. bis 17. April 2025 stattfinden.
Teilweise Neuverhandlung möglich
Die Korruptionsaffäre führte zu einer siebenjährigen Ermittlungsphase, bevor der Prozess im Dezember 2017 begann.
Nach 168 Verhandlungstagen verkündete das Gericht am 4. Dezember 2020 die Urteile:
- Grasser erhielt acht Jahre Haft
- Meischberger wurde zu sieben Jahren verurteilt
- Hochegger erhielt sechs Jahre Gefängnis
Die Angeklagten legten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerden ein, weshalb sich der OGH mit dem Fall befasst.
Die Generalprokuratur empfahl im Mai 2024, die Schuldsprüche größtenteils zu bestätigen, schlug aber eine Ausnahme vor:
Der Schuldspruch gegen Grasser wegen Beweismittelfälschung sollte aufgehoben werden. Sollte der OGH dieser Empfehlung folgen, müssten einige Verfahrensstränge erneut verhandelt werden.