Das Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich sorgt für Aufregung und könnte Auswirkungen auf Polizeikorps und Tierheime haben. Ab Januar 2025 stehen Erwerb, Zucht und Zuzug dieser Hunderasse unter strikter Regulierung. Rottweiler-Besitzer benötigen eine Bewilligung und müssen mit ihren Hunden einen Test bestehen.
Die Regierung begründet das Verbot mit zwei Beissvorfällen und der Gefahr durch das kräftige Gebiss der Tiere. Viele Betroffene, darunter Polizeihundeführer und Hundetrainer, kritisieren die Maßnahme scharf.
Widerstand gegen das Rottweiler-Verbot
Hundetrainerinnen Stefanie Ammann und Lucia Ricciardi sammelten binnen einer Woche über 12.000 Unterschriften gegen das Verbot. Sie planen außerdem eine Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht. Auch der Schweizerische Rottweiler-Club hat rechtliche Schritte angekündigt.
Ammann argumentiert, dass nicht die Rasse, sondern falsche Haltung das Problem sei. Sie fordert bessere Kontrollen und mehr Schulung für Hundebesitzer. Gleichzeitig kritisiert sie, dass der Kanton die Anzahl verpflichtender Hundekurse von 14 auf 6 Lektionen reduziert.
Auswirkungen auf Polizei und Tierheime
Diensthundeführer wie Yves Niedermann fürchten, dass mit dem Verbot eine wichtige Hunderasse für Schutzdienste verloren geht. Rottweiler seien ruhig, zuverlässig und ideal für Polizeiarbeit. Dennoch müssen auch Diensthunde künftig den Test bestehen.
Unter den 350 Rottweiler-Besitzern im Kanton Zürich herrscht Unruhe. Erste Anfragen zur Abgabe der Tiere sind bereits eingegangen. Tierheim-Betreiberin Sarah Dimitrijevic erwartet einen Ansturm wie 2010 bei früheren Rassenverboten, was die Vermittlung der Hunde erschweren könnte.