Ein Zahnarzt aus Bern, der über Jahre hinweg Steuern und Sozialabgaben in Höhe von 485’000 Franken verweigerte und Millionenbeträge auf die Konten seiner Töchter verschob, steht nun vor den Konsequenzen seines Handelns: Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat den Konkurs über ihn eröffnet, und seine Konten wurden gesperrt.
Steuerschulden und das Vermeiden staatlicher Zahlungen
Der 64-jährige Zahnarzt weigerte sich, seit mehreren Jahren die fälligen Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Trotz wiederholter Mahnungen und der Forderung der Behörden, stellte er sich weiterhin quer. Nachdem er seine Zahnarztpraxis in einem anderen Kanton verkauft hatte, ohne die offenen Schulden zu begleichen, sah das Gericht keine andere Möglichkeit, als den Konkurs über ihn zu eröffnen. Insgesamt schuldet der Zahnarzt rund 485’000 Franken an Sozialabgaben.
Millionenschwere Vermögensverschiebung
Zusätzlich zu den ausstehenden Zahlungen hatte der Zahnarzt in der Vergangenheit mehrere Millionen auf die Konten seiner Töchter überwiesen – insgesamt rund sechs Millionen Franken. Trotz dieser finanziellen Transaktionen verteidigte der Zahnarzt seine Handlungen als legitime Kritik an der Steuerpflicht und stellte sich als Gegner des staatlichen Steuersystems dar. Das Bundesgericht wies im Juli seine Beschwerde ab und bestätigte, dass er zur Zahlung verpflichtet sei.
Verhandlung ohne den Zahnarzt
Während einer jüngsten Gerichtssitzung erschien der Zahnarzt zunächst vor dem Gericht, verließ jedoch das Gebäude, nachdem er dem Richter lediglich einen Brief übergeben hatte. Das hinderte Richter Rudolf Huber nicht daran, die Verhandlung fortzusetzen. In Folge der Entscheidung wurden alle Konten des Zahnarztes eingefroren und seine Vermögenswerte beschlagnahmt, bis das Konkursamt die Ansprüche der Gläubiger geklärt hat.
Steuerverweigerung als „legitime“ Haltung
In Gesprächen mit den Medien verteidigte der Zahnarzt sein Verhalten und erklärte, dass er keine rechtliche Verpflichtung zur Steuerzahlung sehe. Er bezeichnete Steuern als eine „ungültige Schuld im Sinne des Obligationenrechts“ und behauptete, dass man das Recht habe, Steuern zu verweigern. Diese Haltung entspricht der Ideologie der sogenannten „Staatsverweigerer“, die staatliche Verpflichtungen grundsätzlich infrage stellen. Trotzdem betonte der Zahnarzt, dass er sich selbst nicht als Staatsverweigerer sehe und erklärte, er habe „mit der Waffe in der Hand“ für die Schweiz gedient.
Zunehmende Fälle von Steuerverweigerung
Die Berner Behörden zeigen sich zunehmend mit ähnlichen Fällen konfrontiert. Laut Sandro Campigotto, dem Leiter des Konkursamts Bern-Mittelland, hören die Behörden immer häufiger Aussagen wie „Ich habe keinen Vertrag mit dem Staat“. Auch die Steuerverwaltung bestätigte, dass es zwar seltene, aber bekannte Fälle von Steuerverweigerern gebe. In solchen Fällen würden die gesetzlichen Konsequenzen, wie Mahnungen, Bußgelder und nach Ermessen festgelegte Steuerveranlagungen, durchgesetzt.
Ermittlungen wegen mutmaßlichem Pfändungsbetrug
Zusätzlich zu den ausstehenden Steuern wird gegen den Zahnarzt nun auch wegen mutmaßlichen Pfändungsbetrugs ermittelt. Die Behörden werfen ihm vor, bei der Vermögensverschiebung absichtlich zu versuchen, sich der Vollstreckung seiner Schulden zu entziehen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnte dies zu einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe führen. Der Zahnarzt und seine Frau leben offiziell in einer bescheidenen Mietwohnung in Bern, während er zwischen 2010 und 2013 rund 2,8 Millionen Franken in bar abgehoben hat. Die Berner Behörden führen derzeit Ermittlungen, um den gesamten Umfang des Vermögens des Zahnarztes zu ermitteln.