Ein 60-jähriger Mann muss sich vor dem Strafgericht Basel-Landschaft verantworten. Ihm wird Mord vorgeworfen. Er soll im Jahr 2000 in Münchenstein einen 21-jährigen Mann erschossen haben. Der Fall blieb jahrelang ungelöst und gilt als Cold Case. Dank moderner Ermittlungsverfahren konnte der mutmaßliche Täter erst 25 Jahre später identifiziert und festgenommen werden. Nun beginnt das Gerichtsverfahren. Der Fall zeigt, wie lange sich Justizprozesse hinziehen können, wenn Täter untertauchen.
Tatvorwurf und Hintergründe
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 60-Jährigen vor, das Opfer im Zusammenhang mit Drogenhandel getötet zu haben. Er soll vereinbart haben, für 130’000 Franken zwei Kilogramm Kokain vom Opfer zu kaufen. Statt Bargeld übergab er dem Opfer ein Couvert mit Papierschnipseln. Als das Opfer das Couvert öffnete, soll der Beschuldigte aus nächster Nähe mit einer Pistole in den Kopf geschossen haben. Danach flüchtete er mit der Drogenlieferung. Die Tat wirft schwerwiegende Vorwürfe auf, die der Angeklagte nun im Prozess widerlegen oder bestätigen muss.
Warum dauerte die Aufklärung so lange?
Nach der Tat stellte die Polizei eine Verbindung zur Drogenkriminalität her. Die Fahndung nach dem Täter verlief jedoch erfolglos. Das Opfer starb an seinen Verletzungen, der Täter entkam. Erst 2023 nahmen deutsche Behörden den mutmaßlichen Täter fest. Im Dezember 2023 lieferten sie ihn an die Schweiz aus. Die Überführung gelang dank einer neuartigen Fingerabdrucktechnik, die damals noch nicht verfügbar war. Die Strafverfolgungsbehörden geben keine weiteren Details preis. Der Fall zeigt den Wert moderner Forensik bei der Aufklärung alter Verbrechen.
Aussagen des Angeklagten
Der Mann räumt eine Beteiligung an der tödlichen Schussabgabe ein. Er bestreitet aber, dass es sich um Mord handelt. Er sprach von einem Unfall und an anderer Stelle von einem Raub. Die juristische Bewertung der Tat wird im Prozess eine entscheidende Rolle spielen. Denn eine mildere Tatbestandsqualifikation könnte wegen Verjährung wichtig sein. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Der Prozess wird zeigen, wie die Tat letztlich eingestuft wird.
Unfall oder Absicht?
Forensiker legten zum Prozessauftakt ihre Untersuchungsergebnisse vor. Diese stützen die Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Sie erklärten, eine einhändige Schussabgabe sei plausibel. Ein versehentlicher Schuss bei einer Ladebewegung erscheine «unwahrscheinlich». Die Beweise sprechen somit eher für einen absichtlichen Schuss. Forensische Erkenntnisse sind entscheidend für den Prozessausgang.
Verjährung bleibt Thema
Die Frage, ob es Mord oder Unfall war, bestimmt die Verjährungsfrage. Die Tat geschah vor Einführung neuer Fristen im Oktober 2002. Es gilt die alte Verjährungsfrist von 20 Jahren. Der Angeklagte legte mehrfach Beschwerde gegen Untersuchungshaft ein und zog vor Bundesgericht. Er verlor alle Verfahren. Die Verjährungsfristen wurden während der Ermittlungen unterbrochen. Eine Verjährung trat deshalb bislang nicht ein.