Urteil wegen Raubmordes und weiterer Delikte
Das Strafgericht in Basel hat einen 53-jährigen Mann zu 15 Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte wurde für schuldig befunden, im November 2022 einen Taxifahrer erstochen zu haben. Das Urteil umfasst zusätzlich eine Geldstrafe in Höhe von 150 Franken sowie eine Genugtuungszahlung von 170.000 Franken an die Angehörigen des Opfers. Außerdem ordnete das Gericht eine ambulante psychiatrische Behandlung an.
Gezielte Tat mit gestohlenem Messer
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann das Küchenmesser vor der Tat in einem Supermarkt entwendet und sich gezielt ein Taxi gesucht, um den Fahrer brutal zu attackieren. Die Richter sahen die Tat als grausamen Raubmord, begangen mit „niederer Gesinnung“. Videoaufnahmen, DNA-Spuren und das Verhalten des Täters nach dem Angriff – etwa der Besuch eines Bordells – untermauerten laut Gericht seine Schuld.
Keine Reue, kein Therapiewille
Zwar empfahl ein Gutachten eine stationäre Therapie, doch das Gericht sah keine Bereitschaft zur Behandlung und erkannte keine echte Reue. Stattdessen ordnete es eine ambulante Maßnahme an. Die Schuldfähigkeit des Mannes wurde nur leicht vermindert eingeschätzt, was zu einer Reduktion der ursprünglich vorgesehenen Strafe von 18 Jahren führte.
Aufgebrachte Reaktionen im Gerichtssaal
Am Ende der Verhandlung kam es zu aufgewühlten Szenen: Angehörige des Opfers reagierten lautstark, die Polizei musste den Verurteilten abschirmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – es kann Berufung eingelegt werden.